Neue EU-Normen im Arbeitsrecht.        (Quelle unbekannt)

 
Im gesamten EU-Raum gilt ab 1.1.2012 ein neues Arbeitsgesetz. Zu eurer Orientierung hier schon mal auszugsweise ein paar Neuerungen, an die sich alle Arbeitnehmer, vor allem aber Arbeitgeber zu gewöhnen haben:
Krankheit:
Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweis. Denn wenn Sie in der Lage waren, den Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch zur Arbeit kommen können.
Operative Eingriffe:
Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind untersagt. Wir haben Sie so eingestellt, wie Sie sind. Die Entfernung oder Veränderung eines Teiles von Ihnen verstößt gegen den vereinbarten Arbeitsvertrag.
Silberhochzeit oder Goldene Hochzeit:
Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden. Wenn Sie 25 oder gar 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet sind, sollten Sie froh sein, wenn Sie zur Arbeit gehen dürfen.
Geburtstag:
Dass Sie geboren wurden, ist sicher nicht Ihr Verdienst. Darum sehen wir keine Veranlassung, Ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu gewähren.
Geburt eines Kindes:
Für derartige Fehltritte unserer Angestellten sind wir nun wirklich nicht verantwortlich; daher ist natürlich auch keine Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten ja schon Ihren Spaß.
 
Weitere Infos folgen
 
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